AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Standort: musikplus! Musikschule am Lietzensee

§ 1 Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Musikschule musikplus! Musikschule am Lietzensee, Inhaberin: Nadja Forneck, nachfolgend Musikschule genannt, und der SchülerIn bzw. seinem/seiner gesetzlichen VertreterIn, nachfolgend SchülerIn genannt.

§ 2 Unterrichtsregelungen, Schließzeiten

2.1. Der/ die SchülerIn erwirbt einen regelmäßigen, wöchentlichen Unterrichtsplatz zu einem fest vereinbarten Termin für Musikunterricht bei musikplus!. Dieser Termin ist ausschließlich für ihn/ sie, gemäß der Unterrichtsart und Laufzeit, zum besprochenen Termin, exklusiv reserviert. Das Musikschuljahr zählt 43 Wocheneinheiten. Warum? Vom Kalenderjahr (52 Wochen) werden die Sommerferien (6 Wochen), Weihnachtsferien (2 Wochen) und gesetzliche Feiertage (1 Woche im Durchschnitt pro Jahr) abgezogen. In diesen 9 Wochen ist die Musikschule geschlossen und es findet kein Unterricht statt. In den Oster-,  Herbst und Winterferien findet Unterricht statt. Diese Ferien sind auch in den 43 Wocheneinheiten mit aufgeführt. Daraus ergibt sich folgende Regelung: Ein Jahresvertrag beinhalte 43 Wocheneinheiten, ein 6 Monatsvertrag beinhaltet 21 Wocheneinheiten und ein 3 Monatsvertrag beinhaltet 11 Wocheneinheiten. Die Unterrichtsgebühr ist im Voraus alle 3, 6 oder 12 Monate, zu begleichen.

2.2. Schließzeiten von musikplus! sind Weihnachtsferien, Sommerferien und gesetzliche Feiertage des Landes Berlin. Hier findet kein Unterricht statt. Diese Wochen finden in unserer Stundenzählung keine Beachtung, werden sozusagen übersprungen.

2.3. Sonderregelung: Sollten die SchülerInnen, während der Schließzeiten Unterricht nehmen wollen, wir dieser separat in Rechnung gestellt.

§ 3 Laufzeit, Kündigung

3.1. Mit der Anmeldung schließt der Schüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter i.d.R. folgende Verträge ab:

  1. Jahresvertrag (43 Wocheneinheiten): Kündigung zwei Wochen vor Vertragsauslauf
  2. 3 Monatsvertrag (11 Wocheneinheiten ):Kündigung zwei Wochen vor Vertragsauslauf
  3. Musikalische Früherziehung Schnupperangebot (11 Wocheneinheiten): Endet automatisch
  4. Musikalische Früherziehung (11 Wocheneinheiten): Kündigung zwei Wochen vor Vertragsauslauf 
  5. Musikalische Früherziehung 6 Monate (21 Wocheneinheiten): Kündigung zwei Wochen vor Vertragsauslauf
  6. Musikalische Früherziehung 12 Monate (43 Wocheneinheiten): Vertrag endet automatisch
  7. Instrumentenkarussell 3 Monate (11 Wocheneinheiten):Kündigung zwei Wochen vor Vertragsauslauf
  8. Kinderchor (43 Wocheneinheiten): 4 Wochen Probezeit danach Kündigung vier Wochen vor Vertragsauslauf
  9. Erwachsenenchor (43 Wocheneinheiten): 4 Wochen Probezeit danach halbjährliche Kündigung

3.1.2    Sollte keine Kündigung eingehen, verlängert sich der abgeschlossene Vertrag um die gleiche Vertragsdauer

3.2. Die Kündigung bedarf der Schriftform, postalisch oder per E-mail. Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt für beide Vertragspartner unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Schüler in einen anderen Wohnort zieht, der mindestens 5km entfernt liegt oder aus ärztlich attestierten Gründen nicht in der Lage ist seinem Unterricht nachzukommen.

3.3 Workshops und spezielle Ferienkurse

Gebuchte Ferienkurse werden nur ärztlich attestiert zurückerstattet. Bei entschuldigten nicht wahrgenommenem Ferienkursen, wird die Gebühr für 12 Monate gutgeschrieben. Bei unentschuldigten nicht wahrgenommenen Ferienkursen verfällt die Gebühr.

§ 4 Unterrichtsausfall

4.1. Wenn der/die SchülerIn, die für ihn exklusiv reservierten Unterrichtseinheiten nicht wahrnehmen kann, auch im Falle von kurzfristiger Krankheit oder sonstigen Gründen, gibt es keinen Anspruch auf Beitragserstattung oder -minderung. Die Stunde wird berechnet. Stunden die aufgrund ärztlich attestierter Krankheit mehr als 24 Stunden vorher abgesagt wurden, sind schriftlich nachzuweisen und werden nachgeholt, oder an das Vertragende drangehangen. Das Attest ist per E-mail einzureichen.
4.2. Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie  z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von LehrerIn und SchülerIn (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist musikplus! berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte SchülerIn nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung. Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bügerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus. Der Schüler/ Erziehungsberechtigte muss in diesem Fall der Musikschule schriftlich mitteilen, ab wann der Unterricht pausiert wird und ab wann der Unterricht wieder aufgenommen wird, Datum der E-mail zählt.
4.3. Bei mehr als einwöchiger Krankheit kann der Vertrag nach Vorlage eines ärztlichen Attestes ruhen, dieser Attest ist per E-mail an musikplus! zu entrichten. In dieser Zeit fällt kein Beitrag an. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dann um die ausgesetzte bescheinigte Ausfallzeit. Nach mehrwöchigem Ausfall (ab 4 Wochen) ist die Musikschule berechtigt, den vereinbarten Unterrichtstermin durch einen/ einer anderen SchülerIn zu belegen. Dann muss bei Wiederaufnahme des Unterrichts ein neuer Termin vereinbart werden.
4.4. Bei Unterrichtsausfall des /der LehrerIn, wird vom LehrerIn eine qualifizierte Vertretung organisiert oder der ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung mit dem/der LehrerIn nachgeholt. Der/die LehrerIn bietet Ausweichtermine an. Wird ein beiderseitig fest vereinbarter Nachholtermin vom SchülerIn, entgegen der Absprache nicht wahrgenommen, besteht kein weiterer Anspruch auf Nachholung oder Erstattung. Ein Anspruch auf Unterrichtung durch einen bestimmten LehrerIn besteht nicht.

§ 5 Unterrichtsbeiträge, Zahlungsmodalitäten und Rücklastschrift

5.1. Der Preis für den Musikunterricht richtet sich nach dem jeweiligen Unterrichtsvertrag. Preisänderungen werden unverzüglich mitgeteilt, mit der Bitte der Zustimmung. Stimmt der/die KundeIn der /die ZahlerIn der Preisänderung nicht binnen eines Monats zu, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. 

5.2. Das Musikschuljahr beinhaltet 43 Wocheneinheiten. Hier ausgerechnet sind die Weihnachtsferien, die Sommerferien und gesetzliche Feiertagen des Landes Berlin. Hieraus ergibt sich ein Jahrespreis der alle 3, 6 oder 12 Monate, im Voraus, zu begleichen ist.
5.3. Die Gebühren sind über das Buchungsportal (www.musikplus-shop.de) gemäß des Unterrichtsvertrages im Voraus über ein SEPA Mandat zu begleichen. Bei einer gewählten Zahlungsmethode, 3 oder 6 Monate, wird über den Zahlungsanbieter Stripe ein Abo abgeschlossen oder der Musikschule ein SEPA Mandat erteilt.

§ 6 Aufsichtspflicht, Haftung

musikplus! haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der SchülerIn und ihrer Begleitung. Beim Schulbesuch in der Musikschule handelt es sich um eine außerschulische Betätigung, die nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungsschutz unterliegt. Eine Aufsichtspflicht des/der LehrersIn der Musikschule gilt nur für die Zeit des Unterrichts, vom Betreten bis zum Verlassen des Unterrichtsraumes.

Für Personenschaden während des Unterrichts sowie auf dem Hin- oder Rückweg zum Unterricht haftet musikplus! nicht. SchülerInnen haften für Schäden, die musikplus! durch deren Verschulden erleidet.

§ 7 Salvatorische Klausel

7.1. Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerforderniss selbst.
7.2. Sollte eine oder mehrere der genannten Vertragsbedingungen unwirksa oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlich gewollten der Parteien entspricht und zulässig ist.

§ 8 Einwilligungsklausel

8.1. Die Musikschule erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des/der SchülerIn ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden unterrichten wir den Schüler gemäß des § 33 des BDSG über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten.
8.2. Der Erfassung und Speicherung meiner Daten im erforderlichen Umfang wird mit der Unterschriftsleistung ausdrücklich zugestimmt. Kontodaten werden nur zum Zwecke der Abbuchung erfasst und sind nicht allgemein zugänglich.

§ 9 Persönlichkeitsrechte

Hiermit erkläre ich/erklären wir uns einverstanden, dass die Musikschule Fotos oder Videos der SchülerIn auf ihrer Website, auf Flyern oder anderen Veröffentlichungen, die der Selbstdarstellung der Musikschule dienen, zeigen darf. Dieses Einverständnis kann jederzeit auch teilweise widerrufen werden und gilt ansonsten zeitlich unbeschränkt.

Berlin, den 11. Juli 2023

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Standort: Phorms Campus

1. Probestunde
Die Schüler können eine kostenpflichtige Probestunde online buchen. Möchte die Schülerin/ der Schüler nach der Probestunde den Unterricht fortsetzten, so ist online ein Jahresvertrag abzuschließen.

2. Probezeit
Es gilt eine Probezeit von einem Monat ab der ersten Unterrichtsstunde. In dieser Probezeit kann der Unterricht mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

3. Dauer und Kündigung
Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Nach Ablauf der Probezeit kann der Unterrichtsvertrag unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist zum Halbjahresende gekündigt werden. Die Kündigung muss mit einer Frist von 2 Wochen per E-Mail an die Musikschule erfolgen. Wird ein Vertrag nicht schriftlich gekündigt, läuft dieser automatisch kostenpflichtig weiter.

4. Entgelt
Der Monatsbetrag errechnet sich aus einem Jahresentgelt für den Unterricht, welches in 12 monatlichen Raten zu zahlen ist. Es sind 36 Unterrichtseinheiten jährlich veranschlagt. In das Jahresentgelt sind somit die unterrichtsfreien Zeiten einkalkuliert. Der Monatsbetrag ist deshalb auch in der unterrichtsfreien Zeit zu begleichen, d.h. auch für Feiertage und Ferien. Das Entgelt für den Unterricht richtet sich nach den aktuellen Preisen. Änderungen der Preise teilt die Musikschule dem Auftraggeber unverzüglich mit.

5. Zahlungsmodalitäten
Das Unterrichtsentgelt wird jeweils ab dem ersten Unterrichtstag vom angegebenen Konto abgebucht. Kosten für Rückbuchungen bei fehlender Kontodeckung trägt der Auftraggeber.

6. Ferien und Feiertage
An gesetzlichen Feiertagen und während der offiziellen Schulferien findet kein Unterricht statt. Die Entgeltpflicht bleibt während der unterrichtsfreien Zeit bestehen.

7. Unterrichtsausfall / Krankheit
Bei Ausfall der Lehrerkraft bemüht sich die Musikschule um eine Vertretung. Bei Absage oder Nichterscheinen der Schülerin / des Schülers zum Unterricht, besteht kein Anspruch auf Nachholunterricht. Der Entgeltanspruch bleibt bestehen.

8. Unterrichtsort
Der Unterricht findet in den Unterrichtsräumen des Phorms-Campus Berlin Süd statt. Die Schülerin / der Schüler ist über die Musikschule nicht unfallversichert.

AGB KURZ ERKLÄRT: WARUM IST DAS SO?

Warum ist das monatliche Entgelt auch in der Zeit fällig, in der kein Unterricht statt findet?
Der Monatsbetrag errechnet sich aus einem Jahresentgelt für den Unterricht, welches Sie in 12 monatlichen Raten zahlen können. Es sind 36 Unterrichtseinheiten jährlich veranschlagt – in das Jahresentgelt sind somit die unterrichtsfreien Zeiten einkalkuliert. Der Monatsbetrag ist deshalb auch in der unterrichtsfreien Zeit zu begleichen, d.h. auch bei Feiertagen und Ferien.

Und wenn mein Kind nach ein paar Wochen merkt, das es doch kein Instrument spielen möchte?
Dafür gibt es eine Probezeit von 1 Monaten. In dieser Probezeit kann der Unterricht mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Falls Ihr Kind merkt, das es doch lieber ein anderes Instrument lernen will, kann es auch nach der Probezeit noch das Instrument wechseln. Und der Ausstieg zum Halbjahr ist weiterhin jederzeit möglich.

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