AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Standort: musikplus! Musikschule am Lietzensee 

§ 1 Allgemeines 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Musikschule musikplus! Musikschule am Lietzensee, Inhaberin: Nadja Forneck, nachfolgend Musikschule genannt, und der SchülerIn bzw. seinem/seiner gesetzlichen VertreterIn, nachfolgend SchülerIn genannt.

§ 2 Unterrichtsregelungen, Schließzeiten 

2.1. Der/ die SchülerIn erwirbt einen regelmäßigen, wöchentlichen Unterrichtsplatz zu einem fest vereinbarten Termin für Musikunterricht bei musikplus!. Dieser Termin ist ausschließlich für ihn/ sie, gemäß der Unterrichtsart und Laufzeit, zum besprochenen Termin, exklusiv reserviert.

Der Unterricht kann neben Einzelunterricht auch in Form von Workshops, Ensembleunterricht sowie öffentlichen Vorspielen und Konzerten stattfinden. Hierzu gehören regelmäßige stattfindende, in den Unterricht integrierte Schülerkonzerte und Workshops-Einheiten (vgl. § 4), alle zwei bis drei Monate. Sollte der Schüler nach grundlegenden Überlegungen mit dem Lehrer nicht an den Schülerkonzerten teilnehmen möchten, findet ganz normal Einzelunterricht statt.

Das Musikschuljahr umfasst insgesamt 43 vergütungspflichtige Wocheneinheiten. Grundlage hierfür ist das Kalenderjahr mit 52 Wochen. Davon entfallen insgesamt 9 unterrichtsfreie und nicht vergütungspflichtige Wochen, nämlich:

• 6 Wochen Sommerferien
• 2 Wochen Weihnachtsferien (Dezember/Januar)
• 1 Woche gesetzliche Feiertage (Durchschnitt)

Diese 9 Wochen werden bei der Zählung der Wocheneinheiten nicht berücksichtigt.

Die verbleibenden 43 Wochen stellen die vertraglich vereinbarten und vergütungspflichtigen Unterrichtseinheiten dar. Innhalb dieser 43  Wocheneinheiten sind zwei unterrichtsfreie Wochen pro Jahr für interne Fortbildungen, pädagogische Planung und organisatorische Abläufe vorgesehen. In diesen beiden Wochen findet kein Unterricht statt; sie sind jedoch Bestandteil der vergütungspflichtigen Wocheneinheiten und werden nicht zusätzlich berechnet.

Diese beiden Wochen werden in der Regel in den Zeitraum der Weihnachtsferien gelegt, können jedoch aus organisatorischen Gründen auch in andere Zeiträume verlegt werden.

Der Unterricht findet grundsätzlich in fortlaufender wöchentlicher Folge statt.

Unterrichtsfreie Zeiten (insbesondere Sommerferien, Weihnachtsferien sowie gesetzliche Feiertage) unterbrechen diese Folge und werden bei der Zählung der Unterrichtseinheiten übersprungen.

In den übrigen Ferienzeiten (insbesondere Winterferien im Februar sowie Oster- und Herbstferien), in denen Unterricht stattfindet, läuft die Abfolge der Unterrichtseinheiten regulär weiter und diese Wochen sind Bestandteil der 43 vergütungspflichtigen Wocheneinheiten.

Maßgeblich ist dabei, ob Unterricht stattfindet: Findet Unterricht statt, wird die Woche als Unterrichtseinheit gezählt; findet kein Unterricht statt, wird sie nicht berücksichtigt.

Der Unterricht findet im Rahmen des Unterrichtsjahres in den übrigen Wocheneinheiten statt. In den Oster-, Herbst- und Winterferien wird Unterricht angeboten; diese Wochen sind in den 43 vergütungspflichtigen Wocheneinheiten enthalten.

Ein Jahresvertrag umfasst 43 Wocheneinheiten, ein 6-Monatsvertrag 21 Wocheneinheiten und ein 3-Monatsvertrag 11 Wocheneinheiten.

2.2. Schließzeiten von musikplus! sind Weihnachtsferien, Sommerferien und gesetzliche Feiertage des Landes Berlin. Hier findet kein Unterricht statt. Diese Wochen finden in unserer Stundenzählung keine Beachtung, werden sozusagen übersprungen.

2.3. Sonderregelung: Sollten die SchülerInnen während der Schließzeiten Unterricht nehmen wollen, wird dieser separat in Rechnung gestellt.

2.4. Gruppenunterricht / Mindestteilnehmerzahl

Die Durchführung von Gruppenunterricht setzt eine angemessene Teilnehmerzahl voraus.

Sollte die Teilnehmerzahl einer Gruppe aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen nicht ausreichend sein, behält sich die Musikschule vor, Gruppen zusammenzulegen, die Unterrichtszeit anzupassen oder das Unterrichtsformat entsprechend zu verändern. Dabei wird stets darauf geachtet, eine pädagogisch sinnvolle Lösung im Interesse der SchülerInnen zu gewährleisten. Solche Anpassungen erfolgen in der Regel nur in Ausnahmefällen. Ein Anspruch auf Durchführung einer Gruppe in einer bestimmten Zusammensetzung oder Größe besteht nicht.

§ 3 Laufzeit, Kündigung 

3.1. Mit der Anmeldung schließt der Schüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter i.d.R. folgende Verträge ab:

1. Jahresvertrag (43 Wocheneinheiten): Kündigung zwei Wochen vor Vertragsauslauf

2. 3 Monatsvertrag (11 Wocheneinheiten): Kündigung zwei Wochen vor Vertragsauslauf

3. Musikalische Früherziehung Schnupperangebot (11 Wocheneinheiten): endet automatisch

4. Musikalische Früherziehung (11 Wocheneinheiten): Kündigung zwei Wochen vor Vertragsauslauf

5. Musikalische Früherziehung 6 Monate (21 Wocheneinheiten): Kündigung zwei Wochen vor Vertragsauslauf

6. Musikalische Früherziehung 12 Monate (43 Wocheneinheiten): Vertrag endet automatisch

7. Instrumentenkarussell 3 Monate (11 Wocheneinheiten): Kündigung zwei Wochen vor Vertragsauslauf

8. Kinderchor (43 Wocheneinheiten): 4 Wochen Probezeit danach Kündigung vier Wochen vor Vertragsauslauf

9. Erwachsenenchor (43 Wocheneinheiten): 4 Wochen Probezeit danach halbjährliche Kündigung

3.2 Vertragslaufzeit und Berechnungsgrundlage 

3.2.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nicht nach dem Kalenderjahr, sondern nach der Anzahl der im Vertrag vereinbarten Unterrichtswochen (Wocheneinheiten).

3.2.2 Die vereinbarte Unterrichtsdauer gilt als erfüllt, sobald die jeweilige Anzahl an Unterrichtswochen erteilt wurde – unabhängig davon, in welchem Zeitraum diese stattfinden. Damit endet die vertragliche Laufzeit automatisch mit dem Erreichen der vereinbarten Wocheneinheiten.

3.2.3 Ferienzeiten, Feiertage und sonstige Schließzeiten sind bereits berücksichtigt und verlängern lediglich den Zeitraum, nicht die Anzahl der Einheiten. Die Unterrichtseinheiten finden grundsätzlich in fortlaufender wöchentlicher Folge statt.

Unterrichtsfreie Zeiten (insbesondere Sommerferien, Weihnachtsferien sowie gesetzliche Feiertage) unterbrechen diese Folgende und werden bei der Zählung der Unterrichtseinheiten übersprungen.

In den übrigen Ferienzeiten (insbesondere Oster-Herbst- und Winterferien) in denen Unterricht stattfindet, läuft die Abfolge der Unterrichtseinheiten reguläre weiter.

3.2.4 Sollte keine Kündigung eingehen, verlängert sich der abgeschlossene Vertrag automatisch um die gleiche Vertragsdauer.

3.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform, postalisch oder per E-Mail. Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3.4 Workshops und spezielle Ferienkurse

Gebuchte Ferienkurse werden nur ärztlich attestiert zurückerstattet. Bei entschuldigten, nicht wahrgenommenen Ferienkursen wird die Gebühr für 12 Monate gutgeschrieben. Bei unentschuldigten Ausfällen verfällt die Gebühr.

3.5 Chöre bei musikplus!

Die Probestunde ist kostenfrei. Unterrichtsfreie Zeiten sind die Berliner Weihnachtsferien, Sommerferien und gesetzliche Feiertage. In allen anderen Ferien findet Unterricht statt. Der Vertrag beinhaltet eine wöchentliche Gesangsprobe. Das Notenmaterial wird von der Chorgemeinschaft selbst getragen. Der Chor kann zu vergünstigtem Preis an dem Zusatzangebot der Musikschule Kultursalon musikplus! teilnehmen. Werbung hierzu hängt am gelben Chorbrett.

Bei Ausfall des Lehrers wird von musikplus! eine qualifizierte Vertretung gestellt. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein Nachholtermin/Vorholtermin oder Alternativunterricht angeboten. Die Unterrichtsgebühr von monatlich 35€ ist per gewählter Zahlungsmethode (SEPA Lastschrift, oder Kreditkarte) über das online Formular zu entrichten. Sollte es zu Zahlungsverzügen von mehr als einem Monat kommen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro pro Monat zusätzlich erhoben.

Der Unterrichtsvertrag hat ein offenes Ende, d.h. er läuft so lange, bis schriftlich an info@musikplus-berlin.de die Kündigung gesendet wird. Ab Start des Vertrages gilt der erste bezahlte Monat als Probemonat. Sollte nach dem Probemonat kein Wunsch bestehen mit uns weiter zu singen, ist die Kündigung schriftlich an info@musikplus-belin.de zu senden und die Zahlungen werden gestoppt. Nach dem Probemonat ist der Vertrag halbjährlich kündbar, jeweils mindestens 2 Wochen vor Ablauf der Frist, ebenfalls schriftlich an info@musikplus-berlin.de.

§ 4 Schülerkonzerte, Workshop- und Ensemble-Wochen 

Die Musikschule führt regelmäßig Schülerkonzert-, Workshop- und Ensemble-Wochen durch.

Die Durchführung erfolgt in regelmäßigen Abständen, alle 2-3 Monate im Rahmen der organisatorischen und pädagogischen Möglichkeiten der Musikschule.

In diesen Wochen finden an den regulären Unterrichtstagen von Montag bis Samstag jeweils am Nachmittag Veranstaltungen im Rahmen des Unterrichts statt.

Die SchülerInnen nehmen an dem Termin ihres jeweiligen regulären Unterrichtstages teil. Es wirken dabei ausschließlich die SchülerInnen des jeweiligen Tages mit.

Der reguläre Einzelunterricht entfällt in dieser Woche und wird durch Proben, Workshops, Ensemblearbeit (Zusammenspiel) sowie die Teilnahme an einem Schülerkonzert oder einer vergleichbaren musikalischen Präsentation ersetzt. Diese Form stellt eine gleichwertige Unterrichtseinheit dar. Sollte der Schüler nach grundlegenden Überlegungen mit dem Lehrer nicht an den Schülerkonzerten teilnehmen möchten, findet ganz normal Einzelunterricht statt.

Sofern keine Schülerkonzerte stattfinden, werden stattdessen Workshops und Ensemble-Einheiten durchgeführt, insbesondere zur Förderung des Zusammenspiels und der praktischen musikalischen Erfahrung.

Sollte

Die Teilnahme ist Bestandteil des Unterrichtsvertrages und in den vereinbarten Unterrichtseinheiten enthalten. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

Diese Unterrichtsformen dienen der Erreichung der vertraglich vereinbarten Lernziele.

Die Musikschule behält sich vor, Inhalte, Termine und organisatorische Abläufe aus pädagogischen und organisatorischen Gründen anzupassen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Veranstaltungsform oder einen bestimmten Auftrittszeitpunkt besteht nicht.

§ 5 Treuebonus 

SchülerInnen, die länger als zwei Jahre im Einzelunterricht angemeldet sind und fortlaufend Unterricht nehmen, können kostenfrei teilnehmen an:

•Bandprojekt

  Kinder Chor

•ein Tag Ferienbetreuung

(im Rahmen verfügbarer Plätze)

§ 6 Unterrichtsausfall 

6.1. Wenn der/die SchülerIn, die für ihn exklusiv reservierten Unterrichtseinheiten nicht wahrnehmen kann, auch im Falle von kurzfristiger Krankheit oder sonstigen Gründen, gibt es keinen Anspruch auf Beitragserstattung oder -minderung. Die Stunde wird berechnet. Stunden die aufgrund ärztlich attestierter Krankheit mehr als 24 Stunden vorher abgesagt wurden, sind schriftlich nachzuweisen und werden nachgeholt, oder an das Vertragende drangehangen. Das Attest ist per E-mail einzureichen.

6.2. Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewaltoder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemiez.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von LehrerIn und SchülerIn (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist musikplus! berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte SchülerIn nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung. Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bügerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus. Der Schüler/ Erziehungsberechtigte muss in diesem Fall der Musikschule schriftlich mitteilen, ab wann der Unterricht pausiert wird und ab wann der Unterricht wieder aufgenommen wird, Datum der E-mail zählt.

6.3. Bei mehr als einwöchiger Krankheit kann der Vertrag nach Vorlage eines ärztlichen Attestes ruhen, dieser Attest ist per E-mail an musikplus! zu entrichten. In dieser Zeit fällt kein Beitrag an. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dann um die ausgesetzte bescheinigte Ausfallzeit. Nach mehrwöchigem Ausfall (ab 4 Wochen) ist die Musikschule berechtigt, den vereinbarten Unterrichtstermin durch einen/ einer anderen SchülerIn zu belegen. Dann muss bei Wiederaufnahme des Unterrichts ein neuer Termin vereinbart werden.

6.4. Bei Unterrichtsausfall des /der LehrerIn, wird vom LehrerIn eine qualifizierte Vertretung organisiert oder der ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung mit dem/der LehrerIn nachgeholt. Der/die LehrerIn bietet Ausweichtermine an. Wird ein beiderseitig fest vereinbarter Nachholtermin vom SchülerIn, entgegen der Absprache nicht wahrgenommen, besteht kein weiterer Anspruch auf Nachholung oder Erstattung. Ein Anspruch auf Unterrichtung durch einen bestimmten LehrerIn besteht nicht.

§ 7 Unterrichtsbeiträge, Zahlungsmodalitäten und Rücklastschrift 

7.1 Der Preis richtet sich nach dem jeweiligen Unterrichtsvertrag.

Die Musikschule ist berechtigt, Preise nach § 315 BGB nach billigem Ermessen anzupassen. Änderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb eines Monats, gelten die Änderungen als akzeptiert. Im Falle eines Widerspruchs besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.Die Vergütung erfolgt unabhängig von der konkreten Unterrichtsform.

7.2 Das Musikschuljahr beinhaltet 41 Wocheneinheiten. Hier ausgerechnet sind die Weihnachtsferien, die Sommerferien und gesetzliche Feiertagen des Landes Berlin. Hieraus ergibt sich ein Jahrespreis der alle 3, 6 oder 12 Monate, im Voraus, zu begleichen ist.

7.3. Die Gebühren sind über das Buchungsportal (www.musikplus-shop.de) gemäß des Unterrichtsvertrages im Voraus über ein SEPA Mandat zu begleichen. Bei einer gewählten Zahlungsmethode, 3 oder 6 Monate, wird über den Zahlungsanbieter Stripe ein Abo abgeschlossen oder der Musikschule ein SEPA Mandat erteilt.

7.4. Es fällt eine einmalige Aufnahmegebühr von 30 Euro an. Diese wird bei wiederholten Vertragsabschlüssen natürlich nicht noch einmal berechnet.

7.5 Rücklastschriften werden pro gescheiterten Einzug mit 15 Euro Bearbeitungsgebühren berechnet.

§ 8 Aufsichtspflicht, Haftung 

musikplus! haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der SchülerIn und ihrer Begleitung. Beim Schulbesuch in der Musikschule handelt es sich um eine außerschulische Betätigung, die nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungsschutz unterliegt. Eine Aufsichtspflicht des/der LehrersIn der Musikschule gilt nur für die Zeit des Unterrichts, vom Betreten bis zum Verlassen des Unterrichtsraumes. Für Personenschaden während des Unterrichts sowie auf dem Hin- oder Rückweg zum Unterricht haftet musikplus! nicht. SchülerInnen haften für Schäden, die musikplus! durch deren Verschulden erleidet.

§ 9 Salvatorische Klausel 

9.1. Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerforderniss selbst.

9.2. Sollte eine oder mehrere der genannten Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlich gewollten der Parteien entspricht und zulässig ist.

§ 10 Einwilligungsklausel

10.1. Die Musikschule erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des/der SchülerIn ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden unterrichten wir den Schüler gemäß des § 33 des BDSG über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten.

10.2. Der Erfassung und Speicherung meiner Daten im erforderlichen Umfang wird mit der Unterschriftsleistung ausdrücklich zugestimmt. Kontodaten werden nur zum Zwecke der Abbuchung erfasst und sind nicht allgemein zugänglich.

§ 11 Persönlichkeitsrechte 

Hiermit erkläre ich/erklären wir uns einverstanden, dass die Musikschule Fotos oder Videos der SchülerIn auf ihrer Website, auf Flyern oder anderen Veröffentlichungen, die der Selbstdarstellung der Musikschule dienen, zeigen darf. Dieses Einverständnis kann jederzeit auch teilweise widerrufen werden und gilt ansonsten zeitlich unbeschränkt.

Berlin, 30.3.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Standort: Phorms Campus

1. Probestunde
Die Schüler können eine kostenpflichtige Probestunde online buchen. Möchte die Schülerin/ der Schüler nach der Probestunde den Unterricht fortsetzten, so ist online ein Jahresvertrag abzuschließen.

2. Probezeit
Es gilt eine Probezeit von einem Monat ab der ersten Unterrichtsstunde. In dieser Probezeit kann der Unterricht mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

3. Dauer und Kündigung
Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Nach Ablauf der Probezeit kann der Unterrichtsvertrag unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist zum Halbjahresende gekündigt werden. Die Kündigung muss mit einer Frist von 2 Wochen per E-Mail an die Musikschule erfolgen. Wird ein Vertrag nicht schriftlich gekündigt, läuft dieser automatisch kostenpflichtig weiter.

4. Entgelt
Der Monatsbetrag errechnet sich aus einem Jahresentgelt für den Unterricht, welches in 12 monatlichen Raten zu zahlen ist. Es sind 36 Unterrichtseinheiten jährlich veranschlagt. In das Jahresentgelt sind somit die unterrichtsfreien Zeiten einkalkuliert. Der Monatsbetrag ist deshalb auch in der unterrichtsfreien Zeit zu begleichen, d.h. auch für Feiertage und Ferien. Das Entgelt für den Unterricht richtet sich nach den aktuellen Preisen. Änderungen der Preise teilt die Musikschule dem Auftraggeber unverzüglich mit. Es wird bei Anmeldung eine einmalige Registrierungsgebühr von 30 Euro erhoben.

5. Zahlungsmodalitäten
Das Unterrichtsentgelt wird jeweils ab dem ersten Unterrichtstag vom angegebenen Konto abgebucht. Kosten für Rückbuchungen bei fehlender Kontodeckung trägt der Auftraggeber.

6. Ferien und Feiertage
An gesetzlichen Feiertagen und während der offiziellen Schulferien findet kein Unterricht statt. Die Entgeltpflicht bleibt während der unterrichtsfreien Zeit bestehen.

7. Unterrichtsausfall / Krankheit
Bei Ausfall der Lehrerkraft bemüht sich die Lehrkraft um eine Vertretung. Bei Absage oder Nichterscheinen der Schülerin / des Schülers besteht kein Anspruch auf Nachholunterricht. Der Entgeltanspruch bleibt bestehen. Kann der Unterricht aufgrund einer außerordentlichen Schulschließung nicht in den gewohnten Räumlichkeiten des Phorms Campus stattfinden (z.B. Fortbildungstag, Elternsprechtag), ist für die entfallene Einheit ein Ersatztermin zu vereinbaren. Gegebenenfalls kann der Unterricht online angeboten werden. Der Entgeltanspruch bleibt auch bestehen, wenn kein Ersatztermin vereinbart wurde.

8. Unterrichtsort
Der Unterricht findet in den Unterrichtsräumen des Phorms-Campus statt. Die Schülerin / der Schüler ist über die Musikschule nicht unfallversichert.

AGB KURZ ERKLÄRT: WARUM IST DAS SO?

Warum ist das monatliche Entgelt auch in der Zeit fällig, in der kein Unterricht statt findet?
Der Monatsbetrag errechnet sich aus einem Jahresentgelt für den Unterricht, welches Sie in 12 monatlichen Raten zahlen können. Es sind 36 Unterrichtseinheiten jährlich veranschlagt – in das Jahresentgelt sind somit die unterrichtsfreien Zeiten einkalkuliert. Der Monatsbetrag ist deshalb auch in der unterrichtsfreien Zeit zu begleichen, d.h. auch bei Feiertagen und Ferien.

Und wenn mein Kind nach ein paar Wochen merkt, das es doch kein Instrument spielen möchte?
Dafür gibt es eine Probezeit von 1 Monaten. In dieser Probezeit kann der Unterricht mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Falls Ihr Kind merkt, das es doch lieber ein anderes Instrument lernen will, kann es auch nach der Probezeit noch das Instrument wechseln. Und der Ausstieg zum Halbjahr ist weiterhin jederzeit möglich.

Jetzt buchen